Goldschmied
/ Goldschmiedin
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluß,
Realschulabschluß oder Abitur.
Der ideale Beruf für junge Leute mit Sinn für Gestaltung, Form und Kreativität.
Aufstiegschancen:
Meister im Goldschmiede-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks.Gute Aussichten
für einen Start in die Selbständigkeit nach bestandener Meisterprüfung.
Ausbildungsdauer:
3
1/2 Jahre ( 42 Monate )
Ausbildungsverordnung:
Verordnung
über die Berufsausbildung zum Goldschmied / zur Goldschmiedin vom
02.04.1992
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Ausbildungsinhalte:
- Berufsbildung;
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; Arbeits- und Tarifrecht,
Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit,
Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Inbetriebnahme
von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln
- Auswählen,
Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen
- Planen
von Arbeitsabläufen
- Messen
und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
- Gestalten
und Darstellen von Schmuck und Gerät
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- Fügen;
Legieren und Schmelzen
- Anfertigen
von: Kleinwerkzeugen, Schmuck mit Funktionsteilen, Ketten
- Anfertigen
und Montieren von Zargen und Fassungen
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- Behandeln
von Oberflächen
- Erkennen,
Zuordnen und Handhaben von Edelsteinen und von organischen Stoffen
Ab
dem 3. Ausbildungsjahr kann sich der / die Auszubildende für eine
bestimmte Fachrichtung spezialisieren. Folgende Fachrichtungen stehen
zur Auswahl:
- Fachrichtung
Schmuck:
Gestalten von Schmuck; Formen von Schmuck und Schmuckteilen mit Hämmern
und Punzen; Ausführen von flächengestaltenden Techniken; Ausführen von
Juwelentechniken; Vorbereiten und Durchführen von Schmuckguß; Fassen
von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen; Aufarbeiten, Reparieren
und Umarbeiten von Schmuck; Planen und Anfertigen kompletter Schmuckstücke
- Fachrichtung
Juwelen:
Gestalten von Juwelenschmuck; Ausführen von Juwelentechniken; Vorbereiten
und Durchführen von Juwelenschmuckguß; Fassen von Steinen in Zargen-
und Krappenfassungen; Aufarbeiten, Reparieren und Umarbeiten von Juwelenschmuck;
Planen und Anfertigen kompletter Juwelenschmuckstücke
- Fachrichtung
Ketten:
Gestalten von Ketten; Vorbereiten von Drähten und Rohren sowie Anfertigen
von Kettengliedern; Anfertigen von Ketten, Bändern und Geflechten; Verformen
von Ketten, Bändern und Geflechten; Anfertigen von Kettenverschlüssen;
Anbringen von Kettenverschlüssen, Zwischengliedern und Belötung an Ketten
und Bändern; Fassen von Steinen in Zargen- und Krappenfassungen
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